FAQ - Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt

Im Schadensfall ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

KFZ Gutachter Wuppertal: 0202 25891430

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Kfz Gutachter Wuppertal - Wir beurteilen verlässlich Schäden an Fahrzeugen

Höchste Sicherheit und Qualität -  Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln unsere Sachverständigen alle zur Beweissicherung und als Grundlage für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Ein Schadengutachten dient zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Beweisen zu späteren Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das von uns erstellte KFZ Gutachten ist verkehrsfähig, umfassend und prozesstauglich. Es enthält neben Bildern auch verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität, Vorschäden, Ausfallkosten und dem Fahrzeugzustand.

Gerne beurteilen wir Ihren Fall vorab völlig unverbindlich und geben Ihnen Tipp´s zur weiteren Vorgehensweise

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Rechte und Ansprüche bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)  §249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu." 

Man hat ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden kann. 

KFZ Sachverständiger
Jeder darf einen KFZ Gutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen.

Doch Vorsicht bei einem Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat.

Ein KFZ Sachverständiger arbeitet immer nach bestem Wissen und Gewissen, doch heutzutage steht diese Innung unter Druck der Versicherungen, sie werden schriftlich(!) angewiesen, Schäden nach den Richtlinien der Versicherungen zu bewerten und was das heißt, kann sich ja jeder denken: die Schadenskosten werden am unteren Limit bewertet.

Die Versicherungen versuchen Kosten zu sparen, um selbst wirtschaftlich zu arbeiten (u.a. Gewinn an der Börse) und um mit günstigen Tarifen neue Kunden anzulocken. 

Die Kosten für einen Haftpflichtschaden haben sich in den vergangenen 25 Jahren von durchschnittlich ca. 1800 Euro auf 3500 Euro für die Versicherungen fast verdoppelt. 

Bei rund vier Millionen Unfällen im Jahr lassen sich durch Kürzungen bei den Schadensabwicklungen Beträge im dreistelligen Millionenbereich einsparen. Meist ist dies jedoch nicht legal. 

Daher hinterfragen Sie das Unfall Gutachten des von der Versicherung bestimmten Gutachters, im Zweifel lassen sie ein zweites Unfall Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl machen. 

Achten Sie auch auf die Punkte "Wertminderung", "Wiederbeschaffung" und "Restwert", diese sollten in dem Gutachten genannt werden.

Immer häufiger kommt es vor, dass die Versicherungen die Unfall Gutachten welche durch die Geschädigten eingereicht werden von externen Firmen auf Plausibilität prüfen lassen. Das ist die neuste Masche der Versicherungen, um Kosten zu streichen, doch viele der Streichungen sind nicht legitim. Wer dies nicht weiß und den Versicherungen vertraut, der verschenkt bares Geld. 
Kommen Ihnen die Kürzungen dubios vor, schalten Sie einen Anwalt ein (der Ihnen ja, wie oben gesagt, auch zusteht). Droht Ihr Anwalt mit einer Klage vor Gericht, so erstatten die Versicherungen meist die gekürzten Kosten, weil sie wissen, dass sie vor Gericht verlieren würden und dann auch die Gerichtskosten tragen müssten.

Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei Nichtverschulden gilt: Sie haben das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter in Wuppertal Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für das KFZ Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.  

Daher gilt: keine Angst vor den Kosten des Gutachters - wir stehen Ihnen für sämtliche Fragen stets zur Verfügung

KFZ Gutachter Wuppertal: 0202 25891430

Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) ergibt sich, dass die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen KFZ Sachverständigen und des Rechtsanwalts zu den Unfallkosten zählen und daher vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen sind. Übrigens: Das Recht hat der Geschädigte auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen KFZ Gutachter beauftragt hat. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben so zögern Sie nicht uns noch heute zu kontaktieren.

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Wo wird das Fahrzeug begutachtet?

Wir kommen zu Ihnen - Unsere KFZ Gutachter begutachten Ihr Fahrzeug in Wuppertal und ganz Deutschland - bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Standort Ihrer Wahl. Wir richten uns nach Ihnen!

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie immer das Recht den KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl zur Hilfe zu ziehen.

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Wann sollte ich ein Gutachten erstellen lassen?

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, steht Ihnen ein Schadengutachten zu. Achtung: Um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, sind die Daten des Unfallverursachersund das Kfz-Kennzeichen unbedingt erforderlich.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, immer auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall und den Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Wie lange habe ich Zeit um ein Schadengutachten erstellen zu lassen?

Grundsätzlich gilt, dass ein Schadengutachtem schnellstmöglich aufgenommen werden sollte. Es ist jedoch bis zu 3 Monaten nach Unfallhergang noch möglich das Schadengutachten aufzunehmen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Termin mit dem Kfz-Sachverständigen?

Für die ideale Ausgangssituation und zur schnellstmöglichen Abwicklung Ihres Schadens empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen bereit zu halten:
Fahrzeugschein
Angaben zum Unfallgegner
Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
Inspektionsheft
Unfalldatum
Unfallprotokoll der Polizei
gegebenenfalls Reparaturrechnungen

Wie lange dauert die Abwicklung eines Schadengutachtens?

Die Aufnahme und Erstellung eines Gutachtens liegt in unserer Hand und wird von uns in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen gefertigt. Anschließend wird das Schadengutachten der Versicherung des Unfallverursachers zugeschickt. Hier wird ausgewertet und geprüft. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir sind unsererseits stets in Kontakt mit den Versicherungen und setzen uns für die schnelle Abwicklung ein.

Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

Wie lange dauert es bis ich mein Geld von der Versicherung erhalte?

Wie viel Zeit vergeht bis dem Geschädigten die Entschädigungskosten ausgezahlt werden hängt davon ab, wie schnell die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden abwickelt. Die Dauer kann zwischen zwei bis ca. acht Wochen liegen. Sollten zusätzlich rechtliche Fragen geklärt werden müssen, kann sich der Zeitraum verlängern.

Was passiert bei einem Totalschaden mit meinem Fahrzeug?

Im Falle eines Totalschadens holt der Kfz-Gutachter drei Restwertangebote ein. Der Geschädigte kann sein Fahrzeug dann selbstverständlich an den Höchstbietenden verkaufen. Desweiteren wird von dem Kfz-Sachverständigen ein Wiederbeschaffungswert ermittelt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des ermittelten Restwertes - unabhängig davon, ob der Geschädigte sein Fahrzeug verkauft oder nicht.

Wie überbrücke ich die Zeit bis mein Fahrzeug repariert ist?

Sollten Sie nicht auf ein Fahrzeug verzichten können, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Nutzung eines Leihwagens für die Dauer der Reparatur. Sollten Sie auf den Leihwagen verzichten, erhalten Sie an Stelle der Bezahlung der Mietwagenkosten eine Nutzungsausfallentschädigung von der Versicherung des Unfallverursachers.

Was passiert wenn ich die Daten des Unfallverursachers nicht habe?

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu sein und die Daten des Unfallgegners nicht zu kennen ist das Worst-Case-Szenario. Im Fall von Fahrerflucht bleibt dem Geschädigten leider nur die Möglichkeit Anzeige beim zuständigen Polizeipräsidium zu stellen. Solange der Unfallverursacher nicht feststeht, gibt es keine Versicherung mit der der Schaden abgewickelt werden kann. Das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers ist somit die notwendigste Information.

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Abwicklung des gesamten Unfallschadens in Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten

Der Ablauf im Überblick:

  1. Formular ausfüllen
    oder anrufen
  2. Begutachtung
    bei Ihnen vor Ort
  3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche
    in Kooperation mit Rechtsanwälten
  4. Auszahlung durch die gegnerische Versicherung
    Reparatur oder Geld - Sie entscheiden

Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)


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